Wer kann überhaupt Erbe werden beziehungsweise in einem Testament als Erbe bedacht werden? Grundsätzlich kann jede Person Erbe werden, die zum Zeitpunkt des Todes des Erblassers lebt. Das gilt auch für ungeborene Kinder, die zu diesem Zeitpunkt bereits gezeugt waren. Aber wer wird tatsächlich Erbe? Das richtet sich zunächst danach, ob der Verstorbene ein Testament hinterlassen hat. Wer in Bad Homburg ein Testament schreiben möchte, sollte die gesetzlichen Anforderungen kennen:
Ehegatten können ein gemeinsames Testament erstellen – dieses muss von einem der Partner handschriftlich erstellt und von beiden unterschrieben sein. Wenn der Erblasser kein Testament hinterlassen hat, tritt nach dem Erbrecht in Bad Homburg die gesetzliche Erbfolge ein.
Liegt kein Testament vor, gilt die gesetzliche Erbfolge, die in §§ 1922 ff. BGB normiert ist.
In der Praxis führt diese Regelung oft zu Ergebnissen, die der Verstorbene nicht gewollt hat. Das Aufsetzen eines Testaments gibt dem Erblasser die Möglichkeit, von der gesetzlichen Erbfolge abzuweichen. Ein Rechtsanwalt für Erbrecht in Bad Homburg kann Ihnen erläutern, welche Folgen die gesetzliche Erbfolge konkret im Einzelfall hat.
Erbschein beantragen, Erbe ausschlagen oder Erbe annehmen? Im Erbrecht in Bad Homburg ist das Amtsgericht Bad Homburg zuständig. In allen Erbsachen empfiehlt sich die Beratung und Vertretung durch Rechtsanwälte für Erbrecht in Bad Homburg wie Rechtsanwalt Bernd Schweitzer in Bad Homburg.
Wenn mehrere Erben vorhanden sind, bilden diese eine Erbengemeinschaft. Die Erben werden dann gemeinschaftliche Eigentümer des gesamten Nachlasses. In der Erbauseinandersetzung wird die Aufteilung des Nachlasses innerhalb einer Erbengemeinschaft beschlossen. Um Streitigkeiten im Erbrecht in Bad Homburg von vornherein zu vermeiden, ist eine klare Nachlassregelung nötig, die in einem Testament getroffen werden kann. Hiervon hängt häufig ab, ob Beteiligte das Erbe annehmen oder das Erbe ausschlagen. Gerade bei mehreren Erben ist rechtliche Beratung durch Anwälte für Erbrecht in Bad Homburg sinnvoll, um Konflikte zu vermeiden.
Wer durch ein Testament als Erbe ausgeschlossen wurde, hat unter Umständen den Anspruch auf einen Pflichtteil, wenn er nach dem Gesetz sonst Erbe geworden wäre. Allerdings wird nicht jeder, der ohne Testament gesetzlicher Erbe wäre, pflichtteilsberechtigt. Der Pflichtteilsanspruch gilt nur für die Abkömmlinge (Kinder sowie Enkel, soweit deren Elternteil verstorben ist) und den Ehepartner des Erblassers. Geschwister, Neffen und Nichten haben diesen Anspruch nicht.
Wichtig: Wer nur pflichtteilsberechtigt ist, wird nicht Erbe. Er hat lediglich einen schuldrechtlichen Anspruch gegen die Erben. In der Praxis des Erbrechts in Bad Homburg ist dies ein finanzieller Ausgleich. Die Kanzlei Bernd Schweitzer & Kollege in Bad Homburg berät Sie gern.
Die Freibeträge bei der Erbschaftssteuer richten sich nach dem Verwandtschaftsgrad zum Erblasser und liegen zwischen 20.000 Euro für entfernte Verwandte und 500.000 Euro für Ehepartner.
Je enger das Verwandtschaftsverhältnis, desto höher fällt der steuerfreie Betrag aus. Diese Freibeträge können bei Schenkungen alle zehn Jahre erneut ausgeschöpft werden, was eine frühzeitige Nachlassplanung besonders attraktiv macht.
| Verwandtschaftsgrad | Freibetrag |
|---|---|
| Ehepartner / eingetragene Lebenspartner | 500.000 € |
| Kinder, Stiefkinder, Adoptivkinder | 400.000 € |
| Enkel (wenn Eltern verstorben) | 400.000 € |
| Enkel (wenn Eltern leben) | 200.000 € |
| Eltern und Großeltern (im Erbfall) | 100.000 € |
| Geschwister | 20.000 € |
| Nichten und Neffen | 20.000 € |
| Stiefeltern, Schwiegerkinder, Schwiegereltern | 20.000 € |
| Geschiedene Ehepartner | 20.000 € |
| Alle anderen Personen | 20.000 € |
Die Steuersätze bei der Erbschaftssteuer sind progressiv gestaffelt und reichen von 7 Prozent bis 50 Prozent – abhängig von der Erbschaftssteuerklasse und der Höhe des steuerpflichtigen Erwerbs.
Nach Abzug der Freibeträge wird der verbleibende Betrag versteuert. Nahe Angehörige in Erbschaftssteuerklasse I profitieren von deutlich niedrigeren Steuersätzen als entfernte Verwandte oder Nicht-Verwandte in den Erbschaftssteuerklassen II und III.
|
Steuerpflichtiger Erwerb |
Erbschafts-steuerklasse I |
Erbschafts- steuerklasse II |
Erbschafts-steuerklasse III |
|---|---|---|---|
|
bis 75.000 € |
7 % |
15 % |
30 % |
|
bis 300.000 € |
11 % |
20 % |
30 % |
|
bis 600.000 € |
15 % |
25 % |
30 % |
|
bis 6.000.000 € |
19 % |
30 % |
30 % |
|
bis 13.000.000 € |
23 % |
35 % |
50 % |
|
bis 26.000.000 € |
27 % |
40 % |
50 % |
|
über 26.000.000 € |
30 % |
43 % |
50 % |
Die Erbschaftssteuer lässt sich durch frühzeitige Schenkungen, die Nutzung von Versorgungsfreibeträgen und die steuerfreie Übertragung des Familienheims erheblich reduzieren oder vollständig vermeiden.
Eine vorausschauende Nachlassplanung ermöglicht es, die großzügigen Freibeträge optimal auszunutzen. Besonders die Kombination verschiedener Strategien führt oft dazu, dass selbst größere Vermögen weitgehend steuerfrei übertragen werden können.
Für Erbstreitigkeiten gibt es viele Gründe: enttäuschte Erwartungen, Defizite in der Kommunikation, aber auch unklare Testamente ohne spezifische Regelungen. Vorbeugend wirkt eine präzise Nachlassplanung im Testament. Je umfangreicher das Vermögen und je komplexer die familiären oder rechtlichen Verhältnisse sind, desto wichtiger ist die frühzeitige Beratung durch einen Experten für Erbrecht in Bad Homburg.
Aber auch wenn ein Konflikt bereits entstanden ist, hilft die Beratung durch einen Anwalt für Erbrecht in Bad Homburg. Der Jurist hilft dabei, Interessen zu strukturieren und Lösungen zu finden. Das kann auch außergerichtlich geschehen. Möglich sind etwa Vergleichsverhandlungen, die Auflösung der Erbengemeinschaft oder eine abschließende Klärung von Pflichtteilsansprüchen. Ein erfahrener Experte für Erbrecht in Bad Homburg kennt nicht nur die rechtlichen, sondern auch die menschlichen Aspekte solcher Auseinandersetzungen.
Wer erbt, tritt in die Position des Erblassers ein. Er erhält das Vermögen und die Verbindlichkeiten des Erblassers. Das heißt: Auch Schulden werden vererbt. Vor der Entscheidung über die Frage, ob man ein Erbe annehmen und einen Erbschein beantragen soll oder nicht, benötigt man präzise Informationen darüber, ob die Schulden des Erblassers den Wert des Nachlasses übersteigen.
Hierbei ist Folgendes zu beachten: Die Ausschlagung muss innerhalb von sechs Wochen erfolgen. Bei Auslandsaufenthalt oder Auslandswohnsitz verlängert sich die Frist auf sechs Monate. Sie ist formgebunden. Da diese Entscheidung weitreichende finanzielle Folgen haben kann, ist eine Prüfung des Nachlasses durch einen Juristen für Erbrecht in Bad Homburg dringend zu empfehlen. Ein Anwalt kann helfen, Risiken realistisch einzuschätzen. Er wird auch Alternativen wie die Haftungsbeschränkung auf den Nachlass prüfen.
Wichtig: Wenn Sie das Erbe angenommen haben, sollten Sie einen Erbschein beantragen, um sich gegenüber Dritten (zum Beispiel Behörden oder Banken) als berechtigter Erbe ausweisen zu können.
Ein Rechtsanwalt oder Notar mit Erfahrung im Erbrecht hilft dabei, kostspielige Fehler zu vermeiden, Freibeträge optimal auszuschöpfen und rechtssichere Testamente oder Schenkungsverträge zu gestalten.
Das Erbschaftssteuerrecht ist komplex und ändert sich regelmäßig. Ohne fachkundige Beratung bleiben häufig Gestaltungsmöglichkeiten ungenutzt, die die Steuerlast erheblich senken könnten. Eine professionelle Begleitung zahlt sich daher meist mehrfach aus.
Eine fundierte Beratung zum Erbrecht in Bad Homburg schafft Klarheit und Sicherheit. Die Kanzlei Schweitzer & Schweighöfer in Bad Homburg ist Ihr Ansprechpartner, wenn es um Fragen rund um Testament, gesetzliche Erbfolge, Erbschaftssteuer und Erbstreit geht. Die Experten für Erbrecht helfen Ihnen dabei, Ihren letzten Willen rechtssicher zu gestalten und Ihre Rechte im Erbfall durchzusetzen. Lassen Sie sich frühzeitig beraten – so vermeiden Sie kostspielige Fehler und schaffen Klarheit für Ihre Familie.
(Quelle: https://www.bad-homburg-ratgeber.de/erbrecht-in-bad-homburg/)